In diesem Fall hat das OLG demnach die Verurteilung eines heute 60-Jährigen Burladingers wegen Verabredung zum unerlaubten Erwerb der tatsächlichen Gewalt über Kriegswaffen zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bestätigt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Maschinenpistolen für erwarteten "Systemzusammenbruch"
Der bis dahin unbescholtene Angeklagte war mit Urteil des Schöffengerichts Hechingen vom 26. Juli 2019 zu dieser Strafe verurteilt worden, sein Mittäter zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, ebenfalls ausgesetzt zur Bewährung.
Der Mittäter hatte seine Berufung schon vor Beginn der Berufungsverhandlung in Hechingen zurückgenommen. Verurteilt wurden die beiden, weil sie im Frühjahr 2016 beabsichtigt hatten, mindestens zwei Maschinenpistolen zu erwerben. Sie gehörten jedenfalls damals der sogenannten Prepper-Szene an und wollten Maschinenwaffen besitzen, um für den von ihnen in Deutschland erwarteten "Systemzusammenbruch" gewappnet zu sein.
Urteile sind damit rechtskräftig
Außerdem hatten sie sich überlegt, das wurde durch Zeugenaussagen von Nachbarn bestätigt, in einem Burladinger Waldstück eine Höhle zu sprengen, um mehr Platz für die Lagerung von Gütern zu haben, auf die sie im Notfall zurückgreifen konnten. Für die Kriegswaffen, mit denen sie diese Lebensmittel und Ausrüstungsgegenstände dann gegen einen aufständischen Mob verteidigen wollten, griffen sie trotz finanzieller Schwierigkeiten tief in die Tasche. Beide hatten insgesamt 5500 Euro in Albstadt an einen dort lebenden kroatischen Staatsbürger übergeben, der vorgegeben hatte, solche Waffen besorgen zu können.
Tatsächlich hatte der Kontaktmann zwar ein Balinger Büro, in dem der Deal über die Bühne ging, er verfügte aber über keinerlei Kontakte, sondern hatte diese frei erfunden. Er wollte mit dem Geld eigene Schulden bezahlen. Kriegswaffen sind nie verkauft worden.
Aber für die Absicht gab es eine Bewährungsstrafe, die der Burladinger nicht akzeptieren wollte. Die Berufungskammer beim Landgericht Hechingen hatte eine dagegen gerichtete Berufung nach zwei Verhandlungstagen verworfen. Auch diese Kammer teilte nach der neuen Beweisaufnahme und nach der Anhörung mehrerer Zeugen die Überzeugung des Schöffengerichts: Der Angeklagte habe entgegen seiner Verteidigung nicht nur den Erwerb einer zur Jagd tauglichen halbautomatischen Schusswaffe beabsichtigt, die nicht unter das Kriegswaffengesetz fallen würde.
July 24, 2020 at 03:22PM
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Burladingen: Revision zu Kriegswaffen-Urteil bearbeitet - Burladingen - Schwarzwälder Bote
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wird bearbeitet
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