
Auf den ersten Blick wirkt alles sehr vertrauenserregend, schließlich handelt es sich ja um eine staatliche Behörde, die mir da schreibt: den Zoll. Dass ein DPD-Paket mit der Nummer RS20201990654791 gerade bearbeitet wird, könnte ja durchaus auch sein, wenn ich nicht vor Jahren beschlossen hätte, ausschließlich im lokalen Einzelhandel zu kaufen und den um mich heraum herrschenden Bestellwahnsinn zu boykottieren.
Aber dann wird es schon ein wenig komisch, denn das Paket ist sozusagen eine Zukunftsoption, es ist nämlich laut E-Mail am 8. Oktober 2020 verschickt worden und entlarvt sich schon deshalb als plumpe Fälschung. Mit allerlei Hinweisen auf gesetzliche Regelungen und darauf, dass jede Einfuhr mit einem Wert über 22 Euro steuerpflichtig sei, wird dann die Angst erzeugt, die einen dazu nötigen soll, einen sogenannten Paysafecard PIN-Code online im Wert von 50 Euro zu kaufen und diesen Code an die E-Mail-Adresse Zollgebuhren@post.com zu senden.
Wer das tut, der ist die 50 Euro im Normalfall komplett los und wer irgendwelche Anhänge aus besagter E-Mail öffnet, geht die Gefahr ein, dass der gesamte PC ausspioniert wird und so auch sensible Bankdaten erspäht werden können. Da nützen dann auch die „schönen Grüße vom Zoll-Kundendienst“ nicht mehr, die am Ende der Nachricht vermerkt sind.
Klar, dass wir beim Zoll nachgefragt haben, ob dort die neue Betrugsmasche schon bekannt ist und was die Behörde gegen die Betrüger macht. Auch die Verbraucherschützer warnen bereits vor dem bloßen Öffnen der E-Mail: „Am besten die entsprechenden E-Mails gleich löschen“, heißt es bei Verbraucherschutz.com.
Die Pressesprecherin der Generalzolldirektion in Bonn, Ruth Haliti, teilt uns dazu mit: „Aktuell häufen sich beim Zoll Hinweise von aufmerksamen Bürgern, dass betrügerische E-Mails mit der Absenderadresse eines Postdienstleisters in Umlauf sind. Per E-Mail werden Zahlungen von Zoll und Steuern unter Nutzung von anonymen Prepaid-Zahlungsdienstleistern angefordert. Der Betreff der E-Mails lautet „Fwd: Paketbenachrichtigung: REGIONAL CUSTOMS DIRECTORATE“, die angegebene Paketverfolgungsnummer lautet immer RS20201990654791. Die deutsche Zollverwaltung fordert niemals die Zahlung von Einfuhrabgaben über Prepaid-Zahlungsdienstleister an“, sagt Haliti. Übrigens ist das nicht die einzige derzeit gängige Masche, mit denen Bürger abgezockt werden sollen: Es gibt auch Anrufe (Spoofing) in der gesamten Bundesrepublik, bei denen Betrüger für ihre Bandansage mit Zahlungsaufforderung den Telefonnummernblock (0711 922-XXXX) des Hauptzollamts Stuttgart nutzen. In der betrügerischen Bandansage wird dem Anrufer suggeriert, dass ein Vollstreckungsbeschluss des Zolls vorliege und die Angerufenen zur Abwehr eines Gerichtsverfahrens Zahlungen auf ein Treuhandkonto leisten sollen. Der Zoll bedient sich, auch in seinen Vollstreckungsaufträgen, niemals solcher Ansagen!
Der Lottogewinn im Ausland
In den vergangenen Wochen hatten sich auch mehrere Personen beim Zoll gemeldet und berichtet, dass sie per Post von einer angeblichen Rechtsanwaltskanzlei darüber informiert worden seien, sie hätten im Ausland im Lotto gewonnen. Die Gelder könnten aber nicht ausgezahlt werden, da beim Zoll noch „Transferabgaben“ gezahlt werden müssten.
Die Anrufer berichteten, dass ihnen mit dem Rechtsanwaltsanschreiben ein entsprechender Brief vom Zoll, mit angeblich korrekten Briefkopfangaben, vorgelegt wurde. „Da in der Regel keine Zollabgaben auf Bargeldimporte erhoben werden, sollten derartige Aufforderungen gemeinsam mit dem Zoll auf ihre Richtigkeit geprüft werden“, rät Sprecherin Ruth Haliti.
„Seien Sie achtsam und wenden Sie sich bitte bei Eingang dubioser Anrufe, Briefe oder E-Mails gleich an Ihr zuständiges Hauptzollamt oder gerne auch an jede andere Dienststelle des Zolls oder der Polizei“, sagt Ruth Haliti weiter.
August 18, 2020 at 05:00AM
https://ift.tt/2Ycbpl9
Schöne Grüße vom „Zoll-Kundendienst“? - Mannheimer Morgen
https://ift.tt/3giNabH
wird bearbeitet
No comments:
Post a Comment