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Friday, July 24, 2020

Überbrückungshilfe: Mehr als die Hälfte der Anträge bewilligt - Verbände Forum

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(Berlin) - Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung für Studierende in pandemiebedingter Notlage. Mehr als 134.000 Anträge bundesweit für Juni und Juli bislang eingegangen bei den Studenten- und Studierendenwerken. Rund 100.000 Anträge sind bearbeitet. Bei mehr als der Hälfte dieser Anträge haben die Studenten- und Studierendenwerke bei den Studierenden nachgefragt. Stand heute: 53 Prozent bewilligt, 40 Prozent abgelehnt, bei 7 Prozent laufen Nachfragen. Häufigster Ablehnungsgrund: keine pandemie-bedingte Notlage. Gemessen an der absoluten Zahl von Anträgen fragen die Studierendenwerke bei der Hälfte bei den Studierenden nach. Deutsches Studentenwerk (DSW): Studenten- und Studierendenwerke bearbeiten die Anträge der Studierenden mit Hochdruck und Sorgfalt

Bislang können mehr als die Hälfte der Studierenden, die einen Antrag auf die staatliche Überbrückungshilfe in pandemiebedingter Notlage gestellt haben, eine Förderung erhalten. Rund 40 Prozent der Anträge müssen leider abgelehnt werden; der häufigste Ablehnungsgrund ist, dass die Fördervoraussetzungen - pandemie-bedingter Eintritt der Notlage infolge von Jobverlust oder Wegfall der elterlichen Unterstützung - nicht erfüllt sind, selbst wenn der Kontostand niedrig ist. Bei rund 50 Prozent der Anträge haben die Studenten- und Studierendenwerke bei den Studierenden nachgefragt und/oder Unterlagen nachgefordert.

Dies teilt das Deutsche Studentenwerk (DSW) mit, der Verband der 57 Studenten- und Studierendenwerke, über die die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für Studierende in pandemiebedingter Notlage ausgeschüttet wird.

Um die große Zahl von Anträgen zu bewältigen und den Schutz der Studierenden wie auch der Beschäftigten der Studierendenwerke vor möglichen Infektionen zu gewährleisten, wurde für die Antragstellung in nur fünf Wochen ein völlig neues Online-Antragsportal entwickelt.

DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde erläutert:

"In den Studenten- und Studierendenwerken bearbeiten rund 1.300 Beschäftigte die Anträge auf Überbrückungshilfe, und sie tun das mit Hochdruck und großer Sorgfalt, und nach den Vorgaben der Bundesregierung.

Der häufigste Ablehnungsgrund besteht darin, dass die finanzielle Notlage nicht verursacht durch die Corona-Pandemie ist, trotz niedrigem Kontostand. Dies trifft auf 50 Prozent bis 60 Prozent der abgelehnten Anträge zu. Auch wenn ihnen das nicht leichtfällt, müssen die Studenten- und Studierendenwerke solche Anträge ablehnen. Für diese Form struktureller Armut von Studierenden, die auch bereits vor der Pandemie bestand, kann die auf drei Monate angelegte Überbrückungshilfe schlicht nicht greifen.

Viele Anträge müssen auch abgelehnt werden, weil weitere zentrale formale Voraussetzungen nicht erfüllt sind, die Studierenden sich zum Beispiel im Urlaubssemester befinden oder bereits andere Corona-Hilfen wie Kurzarbeitergeld beziehen.

Gemessen an der Zahl von rund 100.000 Anträgen, die die Studenten- und Studierendenwerke bislang bearbeitet haben, fragen sie bei rund der Hälfte bei den Studierenden nach. Alle Beteiligten setzen sich dafür ein, dass diese staatliche Hilfe bei denjenigen ankommt, die die sie benötigen."

Meyer auf der Heyde zeigt Verständnis dafür, dass abgelehnte Antragstellerinnen und Antragsteller ihren Unmut auch öffentlich äußern. Nur seien dies vielfach Betroffene, auf deren persönliche Situation die Überbrückungshilfe leider nicht anwendbar sei.

Quelle und Kontaktadresse:
Deutsches Studentenwerk e.V.
Pressestelle
Monbijouplatz 11, 10178 Berlin
Telefon: (030) 297727-0, Fax: (0228) 297727-99
E-Mail: dsw@studentenwerke.de
Internet: www.studentenwerke.de

(dvf, tr)


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