Bei den Bußgeldern sieht es etwas anders aus. Wer bereits bezahlt hat, bekommt keine Rückerstattung. Rechtskräftige Bescheide würden nicht zurückgenommen. Lediglich in nicht abgeschlossenen Verfahren werde die Bußgeldhöhe reduziert. Das treffe auf Fälle zu, in denen noch kein Bescheid erlassen worden oder der Fahrer fristgerecht Einspruch eingelegt habe - wer also anstandslos zahlt und keine Spielchen spielt oder Formfehler sucht, ist der Gekniffene.
Da bei der Bußgeldstelle nun eine Vielzahl an Fällen bearbeitet werden müssen und gleichzeitig viele Anfragen aus der Bevölkerung kommen, hätten die Mitarbeiter alle Hände voll zu tun. Grundsätzlich gelte aber: "Alle Betroffenen erhalten von uns schnellstmöglich eine Rückmeldung beziehungsweise einen abgeänderten Bescheid", so das Landratsamt weiter.
Ein Zeitrahmen, in dem das erfolgen soll, konnte die Behörde nicht nennen, da die Zahl der zu bearbeitenden Fälle und damit der Arbeitsaufwand so hoch sei.
July 31, 2020 at 12:02AM
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Kreis Freudenstadt: Stress wegen Fehler im Bußgeldkatalog - Freudenstadt - Schwarzwälder Bote
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