
Der neue Bußgeldkatalog ist wegen eines Formfehlers nicht mehr gültig. Bund und Länder haben sich am 13. Juli darauf verständigt, wieder den alten Katalog anzuwenden. Ordnungswidrigkeiten die seit dem 28. April geahndet wurden, aber noch nicht bearbeitet sind, werden daher auf Grundlage des alten Bußgeldkatalogs bestraft, teilt das Landratsamt mit. Das betrifft beispielsweise die Fälle, die wegen der unklaren Rechtslage vorübergehend zurückgestellt wurden.
Unklar sieht es hingegen bei den anderen Fällen aus. Bei Verfahren, die bereits in Bearbeitung oder abgeschlossen sind, warten die Bußgeldbehörden noch auf Handlungsempfehlungen vom Verkehrsministerium. Dieses werde sich erst noch mit dem Innen- und Justizministerium abstimmen. Das Landratsamt erwartet bis übernächste Woche weitere Informationen zu erhalten.
July 19, 2020 at 10:45PM
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Freudenstadt: Noch viele Unklarheiten bei Bußgeld - Freudenstadt - Schwarzwälder Bote
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