Ab heute und längstens bis zum 30. September 2020 können Studierende in pandemiebedingter finanzieller Notlage einen Online-Antrag auf die Überbrückungshilfe der Bundesregierung stellen. Darauf macht das Deutsche Studentenwerk (DSW) aufmerksam, der Verband der 57 Studenten- und Studierendenwerke.
01.09.2020 Bundesweit Pressemeldung Deutsches StudentenwerkÜber sie wird die Überbrückungshilfe des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ausgeschüttet, in Höhe von bis zu 500 Euro im Monat.
DSW-Generalsekretär Achim Meyer auf der Heyde erklärt: „Nachdem die Bundesministerin für Bildung und Forschung in Absprache mit den Studenten- und Studierendenwerken entschieden hat, die Überbrückungshilfe um einen Monat bis September 2020 zu verlängern, ist nun technisch und organisatorisch alles bereit dafür.
Die rund 1.300 Beschäftigten in den Studenten- und Studierenden-werken, die die Anträge bisher bearbeitet haben, gehen gerne in diese Verlängerung. Sie setzen sich dafür ein, dass das Geld bei den Studierenden ankommt, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.“
Bisher seien gemäß Meyer auf der Heyde über das Online-Antragsportal rund 200.000 Anträge bei den Studenten- und Studierendenwerken eingegangen; rund 180.000 davon sind bereits bearbeitet. 60% dieser Anträge wurde entsprochen, 38% mussten abgelehnt werden. Bei 2% der Anträge laufen derzeit Nachfragen, wobei die Studenten- und Studierendenwerke bezogen auf alle Anträge bei 44% Daten oder Unterlagen bei den Studierenden nachgefordert haben.
Auf seiner Website www.studentenwerke.de erläutert das Deutsche Studentenwerk außerdem mit zwei Erklärvideos, was Studierende bei einem Erst- oder bei einem Folge-Antrag für September 2020 technisch beachten sollten.
Die beiden Erklärvideos auf der DSW-Website
DSW-FAQs zur Überbrückungshilfe
Antragsberechtigt sind Studierende aus dem In- und aus dem Ausland, die an staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland immatrikuliert sind. Die Anzahl der Semester oder das Alter sind keine Ausschlussgründe. Entscheidend ist die nachgewiesene, akute und pandemiebedingte Notlage. Je nach nachgewiesener Bedürftigkeit können zwischen 100 Euro und 500 Euro als nicht rückzahlbarer Zuschuss gezahlt werden.
September 01, 2020 at 05:08PM
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Überbrückungshilfe: Beantragung für September beginnt - bildungsklick.de
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