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Monday, August 10, 2020

Mehr Druck auf Vermieter von Schrottimmobilien - WESER-KURIER

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Gegen Zustände wie an der Neuwieder Straße, hier die gesperrte Tiefgarage, will der Senat verstärkt vorgehen.

Gegen Zustände wie an der Neuwieder Straße, hier die gesperrte Tiefgarage, will der Senat verstärkt vorgehen. (PETRA STUBBE)

Der Senat will verstärkt gegen die Eigentümer verwahrloster oder mit technischen Mängeln behafteter Wohnungsbestände vorgehen. Dazu wird ein Gesetz aktiviert, das die Bürgerschaft schon vor fünf Jahren beschlossen hatte, aber bisher kaum zur Anwendung kam. Das Innenressort hat von der Baubehörde den Vollzug des sogenannten Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG) übernommen und will nun den Besitzern einschlägiger Immobilien buchstäblich auf die Bude rücken.

Als Pilotprojekt hat das Haus von Senator Ulrich Mäurer (SPD) den Wohnungskomplex Neuwieder Straße 3 in Tenever ausgewählt. Dieses Objekt gilt schon länger als besonders desolat. Defekte Fahrstühle, nicht reparierte Wasserschäden, kaputte Haustüren, die Kleinkriminelle anlocken – über solche Missstände klagen die Bewohner seit langem, ohne dass die Erlanger Zentral Boden Immobilien Gruppe (ZBI) darauf bisher angemessen reagiert hätte.

Exempel an der Neuwieder Straße

Der Senat will nicht länger hinnehmen, dass Vermieter gravierende bauliche Mängel ignorieren und letztlich auf Zeit spielen. An der Neuwieder Straße wird deshalb ein Exempel statuiert. Vor wenigen Tagen erschienen dort Mitarbeiter des Ordnungsamtes und nahmen das Gebäude unter die Lupe. Auf der Mängelliste, die dabei entstand, finden sich unter anderem folgende Punkte: defekte Heizungsanlage und Warmwasserversorgung im gesamten Gebäude, eingeschränkte Nutzbarkeit der sanitären Anlagen, Beschädigungen an der asbesthaltigen Außenfassade. „Das zuständige Ordnungsamt wird nunmehr die Eigentümerin auffordern, die Mängel bis zum Monatsende zu beseitigen“, kündigt das Innenressort in einer Mitteilung an. Sollte sich nichts tun, werde man entsprechende Anordnungen aussprechen und Zwangsgelder verhängen. Im äußersten Fall sei auch denkbar, für Teile des Gebäudes eine Unbewohnbarkeitserklärung auszusprechen – mit der Folge, dass die ZBI auf ihre Kosten Ersatzwohnraum für die betroffenen Mieter beschaffen müsste. Eine solche Situation gelte es aber „im Interesse der dort lebenden Menschen unbedingt zu vermeiden“, mahnt die Innenbehörde.

Die nach einem Brand rußgeschwärzte Fassade an einem Haus an der Neuwieder Straße.

Die nach einem Brand rußgeschwärzte Fassade an einem Haus an der Neuwieder Straße. (PETRA STUBBE)

Parallel werde die Sozialbehörde weitere Zuweisungen von Bewohnern, deren Miete von der Kommune gezahlt wird, stoppen. Auch eine Rückforderung bereits gezahlter Mieten werde geprüft. Das Vorgehen gegen die Vermieter in der Neuwieder Straße soll nach den Worten von Senator Mäurer nur der Anfang sein. Man werde das Wohnungsaufsichtsgesetz „als starkes Instrument nutzen, um die Wohnverhältnisse in prekären Wohnanlagen durch unmissverständliche Aufforderungen an die Vermieter zu verbessern“, kündigt der SPD-Politiker an.

Doch warum wird ein Gesetz, das bereits 2015 beschlossen wurde, erst jetzt gewissermaßen scharf gestellt? Der Sprecher der Baubehörde, die bisher für den Vollzug des WAG zuständig war, sieht für sein Haus jedenfalls keine Versäumnisse. Jens Tittmann: „In der Vergangenheit sind solche Fälle auf Rechtsgrundlage der Landesbauordnung bearbeitet worden. Insbesondere im Bremer Westen hat es diesbezüglich immer wieder Fälle gegeben, die in enger Zusammenarbeit mit Ortsamt und Beirat abgestellt werden konnten.“

Der baupolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion, Falk Wagner, begrüßt, dass das WAG konkrete Sanktionen gegen die schwarzen Schafe unter den Vermietern vorsieht. Ihnen müssten Grenzen aufgezeigt werden. „Ich hoffe, dass das Ordnungsamt mit den Erfahrungen, die es in der Neuwieder Straße sammelt, anschließend auch Bewohnern in anderen bekannten Problemanlagen helfen kann“, so Wagner.

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August 11, 2020 at 10:00AM
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