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Thursday, August 13, 2020

Berliner Polizei und Datenschützerin streiten über Datenabfrage - rbb24

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Ein Mitarbeiter der Polizei sitzt am 03.11.2015 in der Einsatzzentrale der Berliner Polizei (Bild: dpa/Britta Pedersen)
Bild: dpa/Britta Pedersen

Gespräch vereinbart - Berliner Polizei und Datenschützerin streiten über Datenabfrage

Die Datenschutzbeauftragte und die Berliner Polizei erheben heftige Vorwürfe gegeneinander: Es geht um die Abfrage personenbezogener Daten in einem konkreten Fall. Dabei wird deutlich: In der Zusammenarbeit knirscht es gewaltig.

Zwischen der Berliner Datenschutzbeauftragten und der Berliner Polizei ist es zu einem Konflikt um eine Abfrage in der Polizeidatenbank gekommen.

Datenschützerin Maja Smoltczyk warf der Polizei vor, die "Aufklärung von fragwürdigen Abfragen" zu verweigern. Konkret ging es laut einer Mitteilung vom Donnerstag um ein Verfahren wegen einer Drohung, die an ein Wohnhaus geschmiert wurde. Diese Person war bereits vorher Opfer mutmaßlich rechtsextremer Gewalt, so Smoltczyk. Die Polizei habe zwar polizeiliche Zugriffe auf die Daten zweier Personen bestätigt, habe aber nur einen Teil dieser Zugriffe "nachvollziehbar dienstlich begründen" können. Trotz mehrfacher Mahnschreiben und einem Schreiben an Polizeipräsidentin Barbara Slowik seien die Datenabfragen durch Berliner Polizeibedienstete bislang ungeklärt. Smoltczyk drohte sogar damit, den Fall vor das Abgeordnetenhaus zu bringen.

Polizei: Keine Ermittlungen ohne Anfangsverdacht

Die Polizei Berlin weist diese Vorwürfe zurück. Die Anfragen der Datenschutzbeauftragten seien bearbeitet und beantwortet worden, hieß es in einer Pressemitteilung vom Donnerstag: "Im konkreten Fall besteht lediglich eine unterschiedliche Rechtsauffassung, die im Rahmen reger Korrespondenz bereits intensiv erörtert wurde."

Die Plausibilität und eine erste Begründung des Zugriffs ließen sich aus der Protokollierung ableiten, die standardgemäß durchgeführt worden sei. Die Polizei räumte ein, dass die Rechtmäßigkeit des Zugriffs abschließend noch nicht geklärt sei – erhob ihrerseits aber auch Vorwürfe gegen Smoltczyk. Die Anfrage der Datenschutzbeauftragten begründe sich auf einer Vermutung, sie weigere sich aber, den für eine Ermittlung erforderlichen Anfangsverdacht zu erklären. "Trotz dessen sollten weitere Ermittlungen angestellt werden. In einem Rechtsstaat verbietet sich jedoch eine solche Vorgehensweise", heißt es in der Mitteilung der Polizei.

Datenschützerin: Es geht um strukturelle Probleme

Smoltczyk aber will solche Einwände nicht gelten lassen. Eine datenschutzrechtliche Prüfung ziele darauf ab, mögliche strukturelle Probleme zu ermitteln, um unbefugte Datenabrufe zu verhindern oder weitgehend zu minimieren. "Für die aufsichtsrechtliche Prüfung des grundsätzlichen Umgangs der Polizei als Institution mit Datenschutzvorgaben kommt es nicht auf ein etwaiges Verschulden einzelner Mitarbeitender an", so die Datenschützerin. Die Polizei mache sich Auskunftsverweigerungsrechte zu eigen, die gesetzlich nur Einzelpersonen zustünden.

Anfang September kann der Konflikt möglicherweise geklärt werden. Für diesen Termin haben der Polizei zufolge Slowik und Smoltczyk ein Gespräch vereinbart.

Die meisten Ermittlungen werden eingestellt

Gegen die Berliner Polizei wurden der Senatsverwaltung für Inneres zufolge in den zurückliegenden zwei Jahren rund 50 Strafverfahren eingeleitet, weil ein Verdacht des Verstoßes gegen das Landesdatenschutzgesetz vorlag. Die weitaus meisten Berliner Fälle seien wegen nicht ausreichenden Tatverdachts eingestellt worden, hieß es.

So hat es 2018 den Angaben zufolge 24 solcher Verfahren gegeben, von denen 23 eingestellt wurden. In einem Strafverfahren sei ein Strafbefehl erlassen worden. Im Jahr 2019 seien dann 25 Strafverfahren gegen Bedienstete der Polizei Berlin eingeleitet worden, wovon 16 wegen mangelnden Tatverdachts und eines wegen geringer Schuld eingestellt wurden. Acht Strafverfahren seien noch nicht abgeschlossen, hieß es vom Senat.




August 14, 2020 at 02:47AM
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